Bis zum Beginn der Rentenzahlung dauert es je nach Vertrag oft 30 Jahre oder mehr. All die Jahre haben die Versicherten treu ihre Beiträge geleistet. Manchmal mit mehr, manchmal mit weniger Schwierigkeit. Immer jedoch das Ziel vor Augen. Doch, was ist, wenn sich das Ziel am Ende zeitlich gar nicht mit dem Beginn der Rentenzahlung deckt? Soll man die Rente trotzdem schon beziehen, obwohl rein objektiv gesehen gar kein finanzieller Bedarf dafür besteht?

Nicht wenige Rentenversicherungsverträge sind mit dem Ziel einer frühzeitigen Pensionierung abgeschlossen worden. Wer würde seine Arbeit nicht gerne einige Jahre früher beenden?

Nun, da gibt es zum Glück eine ganze Menge. Denn nicht jeder ist automatisch froh, wenn er seinen Arbeitsplatz räumen muss. Nicht wenigen macht es sogar richtig Spaß zur Arbeit zu gehen. Manche wissen auch gar nicht, wie sie ihre Zeit zuhause verbringen sollten. Wiederum andere mussten sich das Projekt Frührente aus dem Kopf schlagen – meist aus finanziellen Gründen.

Das Leben hat ganz eigene Regeln

Tatsache ist doch, dass es uns extrem schwer fällt eine Finanzplanung über 30 Jahre zu erstellen, in welcher der tatsächlich gewünschte Beginn der Rentenzahlung auf den Tag genau vorhergesagt werden kann. Allen denen das gelingt, sei höchste Hochachtung geschenkt. Die meisten werden jedoch kläglich daran scheitern, denn das Leben schreibt ganz eigene Geschichten. Etwa eine unerwartete Scheidung. Der Tod des Ehegatten. Der Verlust einer lukrativen Anstellung. Ein Nachzügler, jenseits des 40. Altersjahres. Alles Ereignisse, welche den gewünschten Beginn der Rentenzahlung nach hinten schieben könnten.

Nun sagt der Vertrag jedoch, dass der Rentenbeginn am 1.7.2015, mit Erreichen des 62. Altersjahres erfolgen soll. Was kann und soll man in einem solchen Fall denn nun tun?

Keine pauschale Antwort möglich. Aber…

Natürlich wäre es unseriöse, wenn ich an dieser Stelle eine Antwort geben würde, welche sich pauschal auf alle Fälle übertragen ließe. Aber im Allgemeinen habe ich hier schon eine klare, dezidierte Meinung. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich damit für den Großteil aller Fälle in etwa richtig liege, dürfte nicht allzu abwegig sein.

Ganz generell gilt, dass ein Rentenbeginn vor dem 65. Altersjahr nicht wünschenswert ist. Natürlich gibt es Fälle, in denen ist ein Einkommensersatz schon vorher sinnvoll. Ich zweifle allerdings stark daran, dass dies nicht durch andere Möglichkeiten besser dargestellt werden könnte.

Der Grund für meine Skepsis ist klar: die Restlebenserwartung von Menschen unter 65 Jahren ist einfach zu hoch, um eine vernünftige Rente zu erhalten. Meine ganz persönliche Meinung ist sogar die, dass eine Rente lediglich das Langlebigkeitsrisiko absichern sollte. Und dieses beginnt erst mit 75. Jeder Versicherungslösung vor diesem Zeitpunkt ist sinnlos, bzw. lässt sich besser durch einen Auszahlungsplan darstellen. Aber bitte, das ist meine ganz persönliche Meinung und muss nicht jedem gefallen.

Also, wenn ich eine möglichst hohe Rente für den Rest (!) meines Lebens haben will, beginnt diese nicht vor dem 65. Lebensjahr. Alles andere ist verschenktes Geld.

Nach dem Beginn der Rentenzahlung sind Rentenversicherungen unflexibel

Die meisten Deutschen schließen klassische Rentenversicherungen ab. Diese haben eine ganz wichtige Eigenschaft: Nach dem Beginn der Rentenzahlung ist jede Flexibilität dahin. Oder anders ausgedrückt: Das Kapital ist weg. Ab dem Beginn der Rentenzahlung gibt es nur noch Rente und kein Kapitalbezug mehr.

Alleine schon wegen diesem Punkt ist darauf zu achten, dass der Rentenbeginn möglichst spät beginnt.

Flexibilität der Rentenlösung kann Leben retten

Beginn der RentenzahlungNoch besser wäre allerdings, wenn man ihn gar nicht erst fest fixieren müsste, sondern ihn dann abrufen könnte, wenn man Bedarf hat. Und wenn der Bedarf da ist und die Rente bereits läuft, müsste man immer noch die Möglichkeit haben, auf einen Teil des zugrunde liegenden Kapitals zurückgreifen zu können. Ein solcher Fall könnte zum Beispiel sein, wenn die Heizung von heute auf morgen den Geist aufgibt. Oder eine überlebensnotwendige Operation eine deftige Zuzahlung verlangt (was immer mehr auf uns zukommen wird).

Was tun, wenn der Beginn der Rentenzahlung zu früh kommt?

Wenn Sie also einen Vertrag haben, bei dem der Beginn der Rentenzahlung entweder vor dem 65. Altersjahr beginnt (Sie erinnern sich, meine Meinung nach darf der Rentenbeginn auch später sein…) oder wenn Sie aus welchen Gründen auch immer, noch nicht auf ein Zusatzeinkommen angewiesen sind, nutzen Sie die Kapitaloption und ziehen damit eine einmalige Kapitalzahlung dem vorzeitigen Beginn der Rentenzahlung vor. Wenn ihr Vertrag keine Kapitaloption kennt? Dann haben Sie immer noch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung.

Aber aufgepasst: Lassen Sie sich vor Ihrem Entscheid von einer ausgewiesenen Fachperson beraten. Diese wird Ihnen die langfristige Konsequenz Ihrer Entscheidung auf der Basis einer Modellrechnung (unter Berücksichtigung von Steuern, Inflation, Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, etc.) darlegen.

Garantierenten passen (eigentlich) immer.

Wenn Sie das Kapital zur Verfügung haben, wäre eine Umschichtung in eine sogenannte Garantierente keine schlechte Idee. Mit Hilfe einer Garantierente können Sie Ihr Vermögen nicht nur sinnvoll und lukrativ anlegen, sondern Sie sichern sich auch gleichzeitig eine Garantierente, die flexibel auf ihre tatsächlichen Bedürfnisse über die Zeit reagieren kann.

Auf keinen Fall sollten Sie sich von einem vertragsgemäßen Beginn der Rentenzahlung in Ihrer Planung einschränken lassen. Ihr Vermögen und Ihre Vorsorge sollten Ihnen dienen und nicht dazu führen, dass Ihnen das Geld sagt, wie Sie sich zu verhalten haben.

 

Daniel S. Batt

Finanzplaner mit eidg. FA (FH)