Übergang in die Rente: Der Abschied vom Berufsleben soll erleichtert werden

Die Regierungskoalition hat vor, mehr Möglichkeiten zum Übergang in die Rente zu erschaffen. Das betrifft sowie die Rente nach der Altersgrenze als auch die Rente vor der Altersgrenze. Es soll leichter werden, die Rente mit Hinzuverdienst zu kombinieren, damit mehr  Rentner  in Teilzeit weiterarbeiten wollen. Durch Verbesserung des Reha- und Präventionsangebotes für ältere Menschen soll die Zahl diejenigen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen, gemindert werden.

Frühverrentung

Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommen will, kann jetzt erst ab einem Alter von 55 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, um die Abschläge zu mindern. In Zukunft soll es schon ab 50 Jahren möglich sein.

Teilrente

Eine Teilrente ermöglicht einen flexibleren Übergang in die Rente. Die Arbeitnehmer können heutzutage nur zwischen einer Eindrittel-, einer halben oder einer Zweidrtittel-Teilrente wählen. Künftig sollen die Arbeitnehmer eine Möglichkeit haben, ab dem 63. Lebensjahr die Teilrente stufenlos zu wählen. Anstatt der Einkommensanrechnung nach dem Übersteigen einer gewissen Schwelle soll ein neues Anrechnungsmodell eingeführt werden. Dabei sollen von den Einkünften ab 450 Euro bis zu einer individuellen Obergrenze nur 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Erst wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, wird voll angerechnet.

Arbeit neben der Rente

Es soll attraktiver gemacht werden, nach dem Übergang in die Rente noch weiter im Beruf zu bleiben. Die Beiträge, die der Arbeitgeber zur Rentenversicherung zahlt, sollen die Rente künftig erhöhen, vorausgesetzt der Arbeitnehmer zahlt auch seine Beiträge. Bisher haben die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge keine Auswirkungen auf die Höhe der Rente gehabt.

Außerdem haben die Arbeitgeber bisher den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, obwohl man nach dem Übergang in die Rente keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hat. Dieser Beitrag soll erstmal für fünf Jahre abgeschafft werden.

Prävention und Rehabilitation

Das Ziel der Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation ist zu verhindern, dass die Menschen eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Jetzt sollen alle Arbeitnehmer zwischen 45. und 46. Lebensjahr die Möglichkeit haben, ihre Gesundheit berufsbezogen kontrollieren lassen. Dabei wird geprüft, ob der Arbeitnehmer für die ausgeübte Tätigkeit geeignet ist, oder ob eine Umschulung oder Arbeitsplatzwechsel nötig sind.

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