Abzüge von der Rente und wie die sich minimieren lassen

Zum 1. Juli 2016 steigern die gesetzlichen Renten um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten Deutschlands. Seit über 20 Jahren gab es keine so starken Rentenerhöhungen. Allerdings sollte man sich nicht zu früh über die höhere Rente freuen, denn diverse Abzüge von der Rente sorgen dafür, dass die Rentensteigerung netto nicht ganz so hoch ausfällt. Alleine die Sozialabgaben für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung betragen elf Prozent pro Monat. Bei Rentnern mit einer Betriebsrente, machen Abzüge von der Rente in die Krankenkasse fast ein Fünftel aus.

Es ist wichtig, die Rentenzeiten frühzeitig zu planen. Generell hängt die Höhe der monatlichen Zahlungen an die Krankenkasse bei Rentnern von der Art der Krankenversicherung während des Berufslebens ab. Diejenigen, die in der zweiten Hälfte seines Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit bei einer Krankenkasse (mit)versichert waren, haben mehr Chancen auf eine günstige Pflichtversicherung und weniger Abzüge von der Rente im Alter. Sind im Verlauf der Versicherung Lücken entstanden, so kann das die Höhe der Sozialabgaben im Alter stark beeinflussen. Wenn man als Selbständiger oder während eines längeren Auslandaufenthaltes gar nicht krankenversichert oder privatversichert war, kann das dazu führen, dass die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner  im Alter nicht erfüllt werden. In diesem Fall wird man freiwilliges Mitglied, was höhere  Abzüge von der Rente zufolge hat.

Abzüge von der Rente lassen sich durch frühzeitige Planung minimieren

Wenn man frühzeitig in die Rente gehen will, lohnt es sich, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse über die Voraussetzungen für eine möglichst günstige Pflichtversicherung zu informieren. Erst dann sollte man einen Antrag auf vorzeitige Rente stellen. Denn ist ein Antrag erst einmal genehmigt, ist es nicht mehr möglich, bei Bedarf die fehlenden Monate einer Pflichtmitgliedschaft nachzuholen.

Zu beachten sind auch die Steuerabgaben. Jede Rentenerhöhung ist voll zu versteuern, was die Nettoerhöhung weiter schmälert.­

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